4.2. Der Untersuchungsbericht von Dr. med. B._____ vom 28. Februar 2023 (VB 124) wird den von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen an eine medizinische Stellungnahme (vgl. E. 4.1.1 hiervor) gerecht. Er wurde in Kenntnis der relevanten Vorakten erstellt (vgl. VB 124 S. 1 ff.), gibt die -6-