Lediglich die Veränderung am linken Kniegelenk, mit einer objektivierten Meniskuspathologie am medialen Meniskus Hinterhorn, könnten unter anderem die Beschwerdeverstärkung erklären. Er führte weiter aus, eine wechselbelastende, leichte Tätigkeit, welche vor allem sitzend, wenig stehend und gehend durchgeführt werde, sei medizinisch theoretisch aus rheumatologischer Sicht in einem 50%igen Pensum zumutbar, wobei aufgrund der beträchtlichen Schmerzen eine mindestens 20%ige Leistungsminderung bestehe (VB 124 S. 9).