2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. März 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, vom 12. März 2024 aufzuheben und der Beschwerdeführerin rückwirkend ab dem 1. April 2022 eine unbefristete, ganze Rente zuzusprechen; -3- eventuell, für den Fall der Abweisung von Antrag Ziff. 1: