Die Beschwerdeführerin meldete sich am 17. Mai 2019 erneut zum Bezug von Leistungen bei der Beschwerdegegnerin an. Diese tätigte in der Folge berufliche, medizinische und persönliche Abklärungen. Gestützt auf die Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 2. April 2020 sowie den Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 2. Dezember 2020 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 5. Juli 2021 unter Anwendung der gemischten Methode eine von 1. November 2019 bis 31. März 2020 befristete Dreiviertelrente zu.