Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1975 geborene und zuletzt in einem Teilzeitpensum als Allroundhilfe in einer Gärtnerei tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 16. August 2016 erstmalig bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge nahm die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit wieder auf, wodurch die Beschwerdegegnerin das Verfahren mittels Mitteilung am 6. März 2017 abschloss. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 17. Mai 2019 erneut zum Bezug von Leistungen bei der Beschwerdegegnerin an.