Es ist jedoch unklar, ob sie körperliche oder geistige Schäden verursachte oder Folge solcher Schäden ist, was nötig wäre, damit diese invalidisierend sein kann (Urteil des Bundesgerichts 9C_506/2020 vom 10. März 2021 E. 5.3.2 mit Hinweisen). Auch dies ist daher abzuklären. Dem Gutachten kommt somit keine Beweiskraft zu, weshalb darauf nicht abgestellt werden kann. -9- 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde gutzuheissen, die angefochtene Verfügung vom 15. Dezember 2023 aufzuheben und die Sache antragsgemäss zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.