Aus dem Gutachten vom 23. Februar 2023 geht sodann nicht schlüssig hervor, ob und inwiefern sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin seit der letzten Verfügung verändert hat und ob sich psychosoziale Faktoren auf die Arbeitsfähigkeit auswirken. Aufgrund der Ausführungen im Gutachten zur Adipositas (vgl. VB 113.2. S. 9 Ziff. 4.5.) ist schliesslich davon auszugehen, dass die Gutachter dieser bedeutende Auswirkungen zuschreiben. Es ist jedoch unklar, ob sie körperliche oder geistige Schäden verursachte oder Folge solcher Schäden ist, was nötig wäre, damit diese invalidisierend sein kann (Urteil des Bundesgerichts 9C_506/2020 vom 10. März 2021 E. 5.3.2 mit Hinweisen).