Die IV-fremden Faktoren, wie die intellektuellen Kapazitäten der Beschwerdeführerin, seien insofern krankheitswertig (geworden), als sie auch psychosoziale Belastungsfaktoren darstellten, welche mit zur Entwicklung und Unterhaltung des psychosomatischen Leidens beitragen würden (VB 113.5 S. 17). In der interdisziplinären Gesamtbeurteilung führten die Gutachter sodann aus, sie seien der Ansicht, psychosoziale Umstände seien wesentlich für das heutige chronifizierte Schmerzleiden verantwortlich (VB 113.2 S. 6;