_ interpretiert diese Ausführungen als 100%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (vgl. die Beurteilungen vom 15. Mai 2023 in VB 120 und vom 15. August 2023 in VB 125). Im neurologischen Teilgutachten wurden hingegen mehrere Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 113.4 S. 7 f.). Auch im psychiatrischen Teilgutachten wurde unter anderem die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren gestellt (VB 113.5 S. 14).