sei eine Tätigkeit, die einfach und vorwiegend sitzend und wechselschichtig auszuführen sei, ohne repetitives Bücken, langes Gehen, Heben und Tragen schwerer Lasten und ohne repetitives Neu-lernen müssen und so weiter, bei welcher die Anforderungen den mentalen Kapazitäten der Beschwerdeführerin entsprächen (IQ und Leistungsminderung). Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Sachbearbeiterin/Organisatorin am Telefon eines freiwilligen Fahrdienstes sei nur dann adaptiert, sofern die Beschwerdeführerin nicht mit Disposition/Planung wesentlich gefordert sei und nur Informationen verarbeiten/weitergeben müsse.