" Die angestammte Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Schuhverkäuferin, welche eine eher einfache Verkaufstätigkeit darstelle, sei ihr theoretisch seit ca. Januar 2019, also acht Wochen nach der letzten Hospitalisation, zu 50 % zumutbar. Eingeschränkt sei sie aufgrund der kognitiven Limiten (IQ), der Adipositas (Beweglichkeit, spezifische Tätigkeiten mit repetitivem Bücken und so weiter), andererseits und wesentlich aber aufgrund des subjektiven Schmerzerlebens, der damit einhergehenden Dekonditionierung, Schonung und Müdigkeit/rascher Erschöpfbarkeit und schliesslich aufgrund der neuropsychologischen Leistungsminderung. Optimal adaptiert -5-