2. 2.1. Am 8. Januar 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 15. Dezember 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 15.12.2023 sei aufzuheben. 2. Es sei die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit diese den Sachverhalt rechtsgenüglich abklärt. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte sie den folgenden Antrag: -3-