Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die neuen medizinischen Berichte bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB) internistisch, neurologisch, psychiatrisch und neuropsychologisch begutachten (Gutachten vom 23. Februar 2023). Nachdem den Gutachtern Ergänzungsfragen gestellt worden waren, welche diese mit Schreiben vom 7. Juni 2023 beantworteten, wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 15. Dezember 2023 ab.