Den eingereichten Lohnabrechnungen von November 2023 bis Januar 2024 (Beschwerdebeilage [BB] 3) ist zu entnehmen, dass der 13. Monatslohn auf der Lohnabrechnung Dezember 2023 korrigiert wurde. Die Beschwerdegegnerin anerkannte auch, dass der Betrag von Fr. 430.00, welcher auf der Lohnabrechnung vom 28. November 2023 ersichtlich ist (vgl. VB 98), dem Anteil des 13. Monatslohns für November und Dezember 2023 entspricht (vgl. VB 42) und reduzierte daher den ursprünglich in der Verfügung vom 18. Januar 2024 ermittelten Monatslohn (vgl. VB 85) entsprechend.