Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin abermals die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation des Beschwerdeführers ab und führte berufliche Eingliederungsmassnahmen durch. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2021 verneinte sie schliesslich gestützt auf ein von ihr eingeholtes bidisziplinäres Gutachten des B._____, Z._____, vom 23. März 2021 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2022.46 vom 8. Dezember 2022 – soweit es auf diese eintrat – gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung und anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.