Auch ist, wie Dr. med. univ. B._____ zutreffend festgestellt hat, ungewöhnlich, dass Dott.ssa C._____ als Fachärztin für Chirurgie in ihrem Bericht keinerlei konkrete Befunde oder Angaben zur Lokalisation oder Art der angeblich durch das Flaschenglas verursachten Verletzung angegeben hat (VB 150 S. 6). Das Schreiben von Dott.ssa C._____ wirkt damit insgesamt wenig glaubhaft und macht, wie Dr. med. univ. B._____ nachvollziehbar festgestellt hat (VB 150 S. 6), vielmehr den Anschein einer blossen Gefälligkeitsbeurteilung. Damit bleibt als einziger medizinischer Bericht, der den vom -6-