Gemäss echtzeitlicher Dokumentation, insbesondere den wiederholten Angaben des Beschwerdeführers selbst, sei das Malum perforans Folge einer Verletzung bei der Fusspflege ca. Mitte August 2019 mit Verschlimmerung während eines viertägigen Aufenthalts in Rom mit viel Laufen (VB 150 S. 5 f.). Bereits Ende August 2019 sei eine Antibiotikatherapie wegen des infizierten Malum perforans durchgeführt worden. Eine Schnittverletzung sei weder der behan- -4-