Er gab dabei zum Unfallhergang an, am 3. September 2019 am Strand in Palermo mit dem linken Fuss auf eine Glasscherbe getreten zu sein. Nach ersten medizinischen Abklärungen und Rücksprache mit dem internen kreisärztlichen Dienst teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. August 2023 mit, dass sie ihre Leistungspflicht mangels Kausalzusammenhang zwischen dem angegebenen Unfall und den bestehenden Fussbeschwerden verneine.