1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer war seit August 2013 als Selbstständigerwerbender über sein Einzelunternehmen bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Nichtberufs- und Berufsunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Mit Unfallmeldung vom 12. Juni 2023 beantragte er Leistungen der Beschwerdegegnerin. Er gab dabei zum Unfallhergang an, am 3. September 2019 am Strand in Palermo mit dem linken Fuss auf eine Glasscherbe getreten zu sein.