Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die behandelnden Ärzte des Kantonsspitals G._____ in ihrem Bericht vom 1. Juni 2023 ausführten, dass der Blutzucker unter der Therapie mit Semaglutid und Metformin relativ gut kontrolliert und die nächste Kontrolle (erst) in einem Jahr geplant sei (vgl. VB 60 S. 18). Sodann ist die medizinische Beurteilung des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin, wonach bei der Beschwerdeführerin multiple Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit vorliegen würden (vgl. Beschwerde Ziff.