davor habe sie "nicht geklagt". Vor vier Jahren sei ihre Mutter verstorben. Ihr Bruder sowie ein Neffe seien verunglückt. Seither leide sie zunehmend an Stimmungsschwankungen, Appetitlosigkeit, Interessenlosigkeit, habe ständig kreisende Gedanken, frage sich oft, ob ihr Leben überhaupt einen Sinn habe, und wünsche sich zu sterben. Suizidgedanken oder -versuche seien nicht bekannt. "Ausser Schmerzmitteln [nehme] sie keine Psychopharmaka ein". Die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin könne er als Psychotherapeut nicht beurteilen (VB 71 S. 2 f.).