3.1.2. Am 28. Februar 2024 nahm Dr. med. C._____ zu den im Einwandverfahren eingegangenen medizinischen Berichten Stellung und hielt fest, nebst den weiterhin festgestellten multifaktoriellen Schmerzen sei neu eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren diagnostiziert und der Verdacht auf eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode, geäussert worden. Aufgrund der vorliegenden Befunde bestehe aus neurologischer Sicht somatisch-organisch kein relevanter Gesundheitsschaden. Die Hypästhesie der rechten Körperhälfte habe aufgrund der Befunde kein somatisches Korrelat und sei objektiv nicht überprüfbar.