Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin diverse Abklärungen, in deren Rahmen sie auch die Akten der Krankentaggeldversicherung einholte, und gewährte der Beschwerdeführerin mit Mitteilung vom 1. Juni 2023 eine Frühinterventionsmassnahme in Form eines Jobcoachings für die Zeit vom 25. April bis 30. Juni 2023. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie (erneuter) Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 28. März 2024 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: