1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Produktionsmitarbeiterin tätig. Am 9. Juni 2022 meldete sie sich unter Hinweis auf Fussbeschwerden, einen Diabetes mellitus Typ 2 und eine Hypertonie bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin diverse Abklärungen, in deren Rahmen sie auch die Akten der Krankentaggeldversicherung einholte, und gewährte der Beschwerdeführerin mit Mitteilung vom 1. Juni 2023 eine Frühinterventionsmassnahme in Form eines Jobcoachings für die Zeit vom 25. April bis 30. Juni 2023.