Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend ELG (Einspracheentscheid vom 11. April 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1954 geborene Beschwerdeführerin ist Bezügerin einer Altersrente der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Am 10. August 2022 meldete sie sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) an. Mit Verfügung vom 26. September 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin einen EL-Anspruch der Beschwerdeführerin zufolge Überschreitens der Vermögensschwelle.