Dem Abschlussbericht Integration vom 31. Januar 2023 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer täglich vier Stunden körperlich leichte, ausschliesslich im Sitzen ausgeführte Arbeiten, unter anderem auch Montagearbeiten, verrichtet habe. Die Eingliederung werde vorerst abgeschlossen und angesichts der gesundheitlichen Situation seien keine weiteren beruflichen Massnahmen angezeigt (VB 47 S. 2). Eingliederungsmassnahmen wurden nach Lage der Akten somit durchgeführt und per 31. Januar 2023 abgeschlossen. Somit konnte ein Rentenanspruch in Übereinstimmung mit der oben dargelegten Rechtslage erst nach diesem Datum entstehen.