_ führte in seiner "Beurteilung im Eingliederungsprozess" vom 6. Dezember 2022 aus, in einer angepassten Tätigkeit bestehe seit dem 2. Februar 2022 eine 20%ige Arbeitsfähigkeit, welche innerhalb eines Jahres (mit dem Ziel von 80%-100%) gesteigert werden könne (VB 46). Mit Mitteilung vom 29. September 2022 war dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für ein Aufbautraining (beginnend mit einem Pensum von zwei Stunden pro Tag mit dem Ziel von fünf Stunden täglich an fünf Arbeitstagen) gewährt worden (VB 37). -5-