Dezember 2010 E. 3.1). Nach der gesetzlichen Konzeption kann deshalb eine Rente vor Durchführung von Eingliederungsmassnahmen (allenfalls auch rückwirkend) nur zugesprochen werden, wenn die versicherte Person wegen ihres Gesundheitszustandes nicht oder noch nicht eingliederungsfähig war (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_194/2024 vom 22. Oktober 2024 E. 3.5).