Entgegen der Prognose in der Beurteilung des RAD vom 16. Dezember 2022 [recte: 6. Dezember 2022] habe die Arbeitsfähigkeit nicht über ein Pensum von vier Stunden täglich gesteigert werden können. Die Einschränkungen seien mit den anhaltenden, belastungsabhängigen Schmerzen im Wirbelsäulenbereich begründet worden. Diese seien mit den vorliegenden aktuellen medizinischen Berichten ausreichend begründet und dokumentiert. Die übrigen Diagnosen würden bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit hingegen keine Rolle spielen.