2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 12.04.2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei rückwirkend ab dem 01.06.2022 eine unbefristete und betragsmässig höhere Dreiviertels-IV-Rente (mit Ausnahme des Zeitraums zwischen dem 01.10.2022 bis 31.01.2023) zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Juni 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.