Inwiefern sich an der damaligen Sachlage etwas hätte geändert haben sollen, ist somit nicht ersichtlich. So fehlen in den Akten entsprechende medizinische Unterlagen, welchen für den Zeitraum zwischen der die Erstanmeldung abschliessenden Verfügung im Herbst 2008 und der vorliegend relevanten Zeitspanne bzw. bis ins Jahr 2021 den Schluss nahelegen würden, dass die -6-