Vielmehr tat sie bereits anlässlich des Erstgesprächs Frühintegration am 17. März 2008 die Einschätzung kund, nicht an beruflichen Massnahmen interessiert zu sein, da sie nicht mehr arbeiten könne (VB 13/8), und hat trotz attestierter 50%igen Arbeitsfähigkeit ihre damalige Arbeit nicht wieder aufgenommen (VB 6/7 f.). Inwiefern sich an der damaligen Sachlage etwas hätte geändert haben sollen, ist somit nicht ersichtlich.