_ AG keine Einträge mehr verzeichnet (VB 38). Bei der D._____ AG hatte sie ihre Arbeit im Januar 2008 trotz attestierter 50%iger Arbeitsfähigkeit nicht mehr aufgenommen (VB 6/7 f.). -5- Die Beschwerdeführerin hatte sich (unmittelbar nach Erhalt der Kündigung durch die D._____ AG am 29. Januar 2008 [VB 6/12]) am 7. Februar 2008 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug angemeldet (VB 5). Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 29. September 2008 lehnte diese das Leistungsbegehren ab, wobei sie von einer 50%igen Erwerbstätigkeit und einer 50%igen Betätigung der Beschwerdeführerin im Aufgabenbereich ausging (VB 20).