3.3. In sachverhaltlicher Hinsicht ist erstellt, dass die 1965 geborene Beschwerdeführerin Mutter dreier erwachsener Kinder mit den Jahrgängen 1986, 1988 und 1996 ist (VB 27/4). Sie war zwischen September 2001 und März 2008 als Aushilfe im "Badrestaurant" (VB 6/2) der D._____ AG, tätig und erwirtschaftete in dieser Zeit Löhne zwischen Fr. 15'370.00 und Fr. 23'591.00. Anschliessend sind im Individuellen Konto mit Ausnahme von Fr. 1'300.00 zwischen Januar und Juni 2013 bei der E._____ AG keine Einträge mehr verzeichnet (VB 38).