sodann in seiner Stellungnahme vom 5. Dezember 2023 wieder, ohne sich jedoch dazu zu äussern (vgl. VB 70 S. 3). Gerade vor dem Hintergrund, dass eine krebsbedingte Fatigue viele Jahre nach Therapieabschluss andauern kann und durch physische, psychologische und auch soziale Faktoren beeinflusst wird (vgl. hierzu BGE 139 V 346 E. 3.2 S. 347 f.), vermag die ausschliesslich mit – weder dokumentierten noch näher konkretisierten – entsprechenden Erfahrungswerten begründete Einschätzung von Dr. med. B._____, wonach vom Wiedererlangen einer 50%i- gen Arbeitsfähigkeit sechs Monate nach Abschluss der Radiotherapie und einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit auf (70 bis) 80 % nach weiteren sechs