4.2. In seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2022 führte RAD-Arzt Dr. med. B._____ zwar aus, die von der Beschwerdeführerin angegeben Einschränkungen (Müdigkeit, Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen) seien nachvollziehbar. Die von ihm per 21. Oktober 2021 und per 21. April 2022 angenommene Verbesserung der Arbeitsfähigkeit begründete er jedoch einzig mit dem Erfahrungswert, dass derartige Einschränkungen "in der Regel im Verlauf rückläufig" seien. Weiter führte er aus, mit einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit auf 70-80 % könne ein Jahr nach Abschluss der Therapie (also ab 21. April 2022) gerechnet werden (VB 35 S. 3).