4. 4.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, die von RAD-Arzt Dr. med. B._____ "medizinisch-theoretisch behauptete Arbeitsfähigkeitsbeurteilung" sei nicht nachvollziehbar. So habe er etwa ausgeführt, dass die von ihr angegebenen Einschränkungen in der Regel im Verlauf rückläufig seien, nicht aber, dass sie bei ihr tatsächlich rückläufig seien oder gewesen seien (Beschwerde S. 5 f.).