Nach Erstdiagnose und Abschluss der Primärtherapie eines Mammakarzinoms sowie bei komplikationslosem Verlauf würden im Allgemeinen keine wesentlichen Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit bestehen. Wegen der oft weitreichenden – häufig jedoch nur vorübergehenden – Folgen der Therapie wie Alopezie, Knochenmarkdepression, Übelkeit und Schwäche sollte eine ausreichende Zeit der Rekonvaleszenz eingeräumt und gegebenenfalls das Ergebnis einer medizinischen Rehabilitation abgewartet werden. Folgeleiden oder Komplikationen könnten zu qualitativen Einschränkungen führen und sich im Einzelfall auch auf die zeitliche Belastbarkeit auswirken.