Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Beschwerdegegnerin begründete die Zusprache der befristeten abgestuften Rente damit, dass die Beschwerdeführerin, die im Gesundheitsfall zu 80 % erwerbs- und zu 20 % im Haushalt tätig wäre, im Haushaltsbereich zu 18 % eingeschränkt und nach einer zunächst 100%igen und dann -3-