Weiter führten die behandelnden Ärzte der Rehaklinik E._____ aus, dass internistische Diagnosen mit Angabe einer deutlichen allgemeinen Leistungsminderung/Müdigkeit hinzukommen würden. Die entsprechenden Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit müssten fachärztlich internistisch beurteilt werden (BB 3 S. 4). Es würden sich zusätzlich zu den Unfallfolgen noch wesentliche weitere gesundheitliche Problemfelder limitierend auswirken und die Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen, weshalb eine zukünftige berufliche Wiedereingliederung des Beschwerdeführers global gesehen nicht mehr für realistisch gehalten werde (BB 3 S. 6).