4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, die im Vorbescheidverfahren eingereichten Arztberichte vermöchten ohne Weiteres Zweifel an der Beurteilung der Versicherungsmediziner zu wecken. Weiter macht er unter Hinweis auf den im Beschwerdeverfahren eingereichten Austrittsbericht der Rehaklinik E._____ vom 5. April 2024 (Beschwerdebeilage [BB] 3) geltend, die Ärzte der Rehaklinik E._____ hätten ein "weitergehendes Zumutbarkeitsprofil" erstellt als die Invalidenversicherung selbst, obschon dabei rein die unfallbe- -5- dingten Gesundheitsbeschwerden berücksichtigt worden seien (vgl. Beschwerde S. 4 ff.).