_, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 28. November 2023 (VB 47 S. 8 f.) aus, darin würden weder pathologische Befunde berichtet noch verifizierte Funktionseinbussen beschrieben, mit welchen eine zwischenzeitliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes glaubhaft gemacht werden könnte. Sollte jedoch in der Tat "selbst das Bedienen von Maschinen mit Konzentrationsschwäche voraussichtlich schwierig" sein und sich dies fachnah bestätigen, dürften Zweifel an der Fahreignung angenommen werden, was zu einer Meldung an das Strassenverkehrsamt führen müsste (VB 52 S. 2). -4-