2.3. Mit Stellungnahme vom 31. Januar 2024 führte RAD-Arzt Dr. med. B._____ zur im Vorbescheidverfahren eingereichten Stellungnahme von Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 28. November 2023 (VB 47 S. 8 f.) aus, darin würden weder pathologische Befunde berichtet noch verifizierte Funktionseinbussen beschrieben, mit welchen eine zwischenzeitliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes glaubhaft gemacht werden könnte.