Die angestammte Tätigkeit als Fassadenisolateur sei dauerhaft nicht mehr zumutbar. Mit Ablauf Wartejahr per 1. November 2021 habe in einer angepassten Tätigkeit bis zum Abschluss der Behandlung am 30. November 2022 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit und anschliessend bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. Eine angepasste Tätigkeit sei körperlich leicht, wechselbelastend, ohne häufiges Bücken oder Knien bzw. in der Hocke, ohne Zwangshaltungen, ohne Besteigen von Leitern und Gerüsten und ohne regelmässiges Treppensteigen (VB 40 S. 3).