"Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 05.04.2024 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien nach Vornahme der notwendigen Abklärungen die gesetzlichen Leistungen auszurichten. - unter Kosten und Entschädigungsfolge -". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. Juni 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist der Rentenanspruch des Beschwerdeführers.