1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 29. Januar 2021 aufgrund unfallbedingter Beschwerden (Unfallereignis vom 23. November 2020) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und gewährte dem Beschwerdeführer Frühinterventionsmassnahmen in Form von Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Integration. Mit Mitteilung vom 3. November 2022 hielt die Beschwerdegegnerin fest, dass von beruflichen Massnahmen abgesehen werde.