möglichst auch nur teilweise wieder eingegliedert zu werden, um damit den Schaden zu mindern oder zu beheben. Das Kriterium ist daher auch aus diesem Grund nicht erfüllt (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_318/2013 vom 18. September 2013 E. 5.4; 8C_13/2009 vom 1. Oktober 2008 E. 3.2.3)