Eine besondere Schwere der für das Schleudertrauma typischen Beschwerden ist vorliegend nicht zu erblicken. So attestierte der erstbehandelnde Arzt lediglich eine Störung bei HWS-Beschleunigungsverletzung Grad 2 (Maximalwert: Grad 4) nach der QTF-Klassifikation (VB 22 S. 4) und – wie auch die nachbehandelnden Ärzte – keine weiteren Verletzungen (VB 22 S. 3 f.; VB 22 S. 2) und die in der Folge aufgetretene Symptomatik - 13 -