Das Auto habe aber einen Totalschaden gehabt (VB 22 S. 2). In der Bagatel- lunfall-Meldung UVG vom 23. März 2023 wurde festgehalten, dem Beschwerdeführer sei auf der Autobahn beim Autofahren ein anderes Auto "hinten rein" gefahren (VB 1). Anlässlich des Telefongesprächs zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter der Beschwerdegegnerin und dem Beschwerdeführer vom 15. Mai 2023 gab der Beschwerdeführer an, er habe am 24. Februar [recte: Januar] 2023 einen heftigen Autounfall gehabt. Ein Auto sei ihm direkt "hinten rein" gefahren (VB 17 S. 1).