Im "Dokumentationsbogen für Erstkonsultation nach kranio-zervikalem Beschleunigungstrauma" vom 25. Januar 2023 wurde festgehalten, der Beschwerdeführer sei am 24. Januar 2023 am Morgen zur Arbeit gefahren und habe, als er die Ausfahrt genommen habe, stark bremsen müssen. Er habe noch rechtzeitig bremsen können. Er habe dann in den Rückspiegel geschaut und gesehen, dass der Fahrer hinter ihm nicht rechtzeitig habe bremsen können. Dann habe es einen Schlag von hinten und einen Aufprall von vorne gegeben. Er sei auf die Kollision gefasst gewesen. Die Airbags seien nicht ausgelöst worden und er sei nicht bewusstlos geworden. Das Auto habe aber einen Totalschaden gehabt (VB 22 S. 2).